Flag de_DE Ausbildung Weltweit – Das neue BMBF-Pilotprojekt für weltweite Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung


Ausbildung Weltweit

Mit dem neuen Pilotprojekt Ausbildung Weltweit haben Auszubildende die Chance, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Unternehmen in Deutschland werden darin unterstützt, ihre angehenden Fach- und Führungskräfte und das Bildungspersonal fit zu machen für den globalen Markt. Ausbildung weltweit macht die duale Ausbildung attraktiver für alle. Zuschüsse können aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragt werden.

Die deutsche Wirtschaft ist bereits international und der Prozess der Globalisierung schreitet weiter voran. Daher nehmen auch die internationalen Anforderungen an den Arbeitsplätzen in Deutschland zu: Ein Kunde aus China ruft an, Monteure brechen zur Montage nach Chile auf und eine neue Kollegin aus Südafrika verstärkt das Team in Deutschland.

Geförderte Aktivitäten

Ausbildung Weltweit fördert in der Pilotphase drei unterschiedliche Aktivitäten:

 Im Mittelpunkt stehen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden. Der Auslandsaufenthalt ist Bestandteil ihrer dualen Ausbildung und vermittelt gezielt zusätzliches Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Sollte dies erforderlich sein, so ist eine Begleitung der Auszubildenden möglich.

 Mit Auslandsaufenthalten von Ausbilderinnen und Ausbildern so wie Verantwortlichen für die Berufsbildung in nichtschulischen Einrichtungen, fördert Ausbildung weltweit die Fortbildung des Bildungspersonals in Fragen der beruflichen Bildung. Die Auslandsaufenthalte können auch die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung unterstützen. Diese Aktivität umfassen Job Shadowing, Praktika oder eigener Ausbildungstätigkeit.

 Vorbereitende Besuche zu bereits identifizierten Partnereinrichtungen können finanziert werden, wenn dies zur Vorbereitung und Qualitätssicherung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden notwendig ist.

Zielländer und Aufenthaltsdauern

Das Pilotprojekt Ausbildung Weltweit ist global ausgerichtet. Ausgenommen sind lediglich die 33 europäischen Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind, so wie Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Die Förderdauer für:

 Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate

 Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen

 Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 1 Woche

Antragstellung und Förderung

In der Pilotphase, ist im Jahr 2017 die Antragsfrist der 1. September. Ausreisen können ab dem 1. November beginnen.

Anträge können von Ausbildungsunternehmen und anderen nichtschulischen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Schulen sind im Pilotprojekt Ausbildung Weltweit nicht antragsberechtigt.

Im Jahr 2018 wird es zwei Antragsfristen geben, eine davon in der ersten Jahreshälfte. Die genauen Termine werden frühzeitig kommuniziert.

Ausbildung Weltweit bezuschusst:

 Fahrtkosten

 Aufenthaltskosten

 Vor- und Nachbereitung der Auszubildenden und

 Ausgaben für die Organisation anhand von Einheitskosten.

 Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Von der Idee zum Projekt

Um bis zum 1. September einen qualitativ hochwertigen Antrag einreichen zu können und parallel ein hochwertiges Projekt vorzubereiten, sind folgende Schritte wichtig:

 Antragsberechtigung und Förderfähigkeit der geplanten Aktivität anhand der FAQ prüfen;

 Ausländischen Partner identifizieren und Absichtserklärung (Letter of Intent – LOI) einholen;

 Ausarbeitung des Antrags auf der Grundlage des Ansichtsdokuments;

 Ausfüllen des Antrags nach Freischaltung der Antragsdatenbank und Übersendung per Post;

 Abstimmung der Lerninhalte für Auszubildende mit dem ausländischen Partner;

 Praktische Vorbereitung: Ansprache und Auswahl der Auszubildenden, Klärung von Unterkunft, Betreuung vor Ort, Visum, Arbeitserlaubnis und Versicherung.

 

 

Antrag stellen

Stellen Sie jetzt online Ihren Antrag im Projektportal Ausbildung Weltweit.

 Zum Projektportal

Checkliste zur Antragseinreichung

 Der Antrag muss fristgerecht elektronisch übermittelt sein.

 Der Antrag ist zweifach ausgedruckt und wurde jeweils mit Unterschrift, Stempel und Angaben zu Ort und Datum versehen.

 Der Papierversion liegen alle Absichtserklärungen (Letter of Intent – LOI) der im Antrag aufgeführten Partnereinrichtungen bei.

 Falls Zuschüsse beantragt werden, um finanziellen Mehraufwand für Menschen mit Behinderungen auszugleichen, liegt dem Antrag eine Begründung mit Kalkulation bei.

 Die vollständige Papierversion des Antrags wird geschickt an:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Nationale Agentur Bildung für Europa

Team Finanzmanagement

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn

Links

 Erasmus+ Berufsbildung: Berufliche Auslandsaufenthalte innerhalb Europas können mit dem EU-Programm Erasmus+ gefördert werden.

 Auswärtiges Amt: Informationen zu Reisewarnungen, Einreisebestimmungen sowie medizinischen Hinweisen und straf- oder zollrechtlichen Besonderheiten.

Quelle : Infostream Ausgabe 33/2017 vom 24.08.17 der Handwerkskammer Karlsruhe

www.hwk-karlsruhe.de

Kontakt : info@hwk-karlsruhe.de

Information : IBS Information und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung   https://www.go-ibs.de/angebote/fuer-unternehmen/ausbildung-weltweit/

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