Deutschland entwickelt sich für Ausländer zu einem attraktiven Arbeitsort. Dazu trägt bei, dass die meisten ausländischen Berufsabschlüsse anerkannt werden. Die Verfahren sollten weiter vereinfacht werden. Das geht aus dem zweiten Anerkennungsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.
Foto: Toma Babovi
Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Das Anerkennungsgesetz ist 2012 in Kraft getreten.
Seitdem gab es viele Anträge auf Berufsanerkennung: von April 2012 bis Ende Dezember 2013 waren es insgesamt rund 26.500. Die meisten Antragsteller kamen aus Polen, Rumänien und Russland.
Drei Viertel erhalten die volle Anerkennung
Über 13.000 Verfahren wurden 2013 abgeschlossen. 75 Prozent der Antragsteller erhielten die Bestätigung, dass ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Fast 96 Prozent der Antragsteller bekamen ihren Abschluss mindestens teilweise anerkannt. Mit einer entsprechenden Fortbildung können sie die vollständige Anerkennung erreichen.
Zwischen April 2012 und Ende 2014 wurden rund 40.000 Interessenten beraten.
Über das Internetportal „anerkennung-in-deutschland.de“ finden Zuwanderer alle wichtigen Informationen, auch, welche Anerkennungsstelle für sie zuständig ist.
Anerkennungsverfahren funktionieren
Über 6.000 zugewanderte Ärztinnen und Ärzte sowie fast 4.000 Pflegekräfte haben seit 2012 ihre berufliche Anerkennung erhalten. Sie sind in Deutschland sehr willkommen. Gerade in diesen Berufen fehlen in Deutschland bereits viele Fachkräfte.
Der Bericht bilanziert die Anerkennungspraxis und schildert die rechtlichen Entwicklungen in den Jahren 2013 und 2014: Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes etablieren sich die Abläufe bei den Anerkennungsstellen. Die hohe Quote der Anerkennungen zeigt, dass die Verfahren funktionieren. 59 Tage dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Seit August 2013 können Anträge auch per E-Mail gestellt werden.
Sprachkurse und Lehrgänge für bessere Chancen
Vor allem in den Gesundheitsberufen sind fehlende Deutschkenntnisse der Grund, warum Interessenten keine Anerkennungsanträge stellen. Für Arbeitsuchende finanziert die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungen, zum Beispiel Sprachkurse.
Anpassungslehrgänge, Sprachkurse und Brückenmaßnahmen für Akademiker bietet der Bund mit dem Programm „Integration durch Qualifizierung – IQ“ an. Dafür stehen etwa 188 Millionen Euro vom Bundesarbeitsministerium und dem Europäischen Sozialfonds bereit.
Das Gesetz zur leichteren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist im April 2012 in Kraft getreten. Wer einen ausländischen Berufsabschluss hat, hat damit einen Rechtsanspruch auf Prüfung, ob dieser Abschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Mit der Anerkennung der Berufsqualifikation verbessern sich die Aussichten der ausländischen Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Gleichwertige Berufsabschlüsse erleichtern es zudem, in Deutschland schneller heimisch zu werden.
Verfahren weiter vereinfachen und beschleunigen
Der Bericht listet auf, wo Verbesserungen notwendig sind:
- bundesweite Standards vereinfachten und beschleunigten die Anerkennung,
- Verfahrensgebühren sollten vereinheitlicht werden,
- Die zentrale Gutachtenstelle der Länder für die Gesundheitsberufe muss schnellstmöglich eingerichtet werden. Positives Beispiel für eine bundesweit zuständige Anerkennungs- und Beratungsstelle ist die IHK- FOSA (Foreign Skills Approval), die zentrale Stelle für IHK-Berufe. Die Bundeskanzlerin hat sich bei der IHK FOSA in Nürnberg am 16. April von deren Arbeit überzeugt.
Qualifizierte Flüchtlinge integrieren
Mehr und mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen sind gut qualifiziert.
Diejenigen unter ihnen, die bleiben dürfen, sollten schnell auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Da sie oft ohne Papiere einreisen, müssen andere Verfahren gefunden werden, um ihre Qualifikationen festzustellen. Das könnten zum Beispiel Arbeitsproben oder Fachgespräche sein. Das Bundesbildungsministerium unterstützt Kammern und Anerkennungsstellen mit dem Projekt „Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“.
Ab 2016 können Europäer Anträge online stellen
Das neue Online-Verfahren gilt zunächst nur für wenige Berufe, wie Sprengstoffsachverständige oder Kraftfahrzeugsachverständige. Die Bundesregierung hat die erforderlichen Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und in der Gewerbeordnung im April auf den Weg gebracht.
Die fachgesetzlichen Änderungen für Ärzte und Pflegepersonal werden folgen. Auch die Bundesländer sollen Online-Verfahren für Lehrer, Erzieher und Ingenieure bis Januar 2016 einführen.
Quelle : IHK-Aktuell der IHK Pfalz vom 16.07.2015 www.pfalz.ihk24.de
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