Neue Aufrufe zur Interessenbekundung für die spezifischen Ziele 4, 5 und 10 des INTERREG V A Oberrhein Programms
Sie haben eine Projektidee im Bereich Natur- und Artenschutz bzw. im Bereich grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt?
Teilen Sie dem INTERREG-Programm Ihre Projektidee bis zum 15. April 2019 mit.
Am 13. Dezember 2018 wurde durch den Begleitausschuss des Programms INTERREG V Oberrhein entschlossen, im Rahmen der spezifischen Ziele 4, 5 (Natur- und Artenschutz) und 10 (grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt) einen Aufruf zur Interessensbekundung durchzuführen. Ziel ist es, den Programmgremien einen allgemeinen Überblick über alle kommenden Projektideen zu geben, die sich potentiell den spezifischen Zielen 4, 5 und 10 zuordnen lassen, und somit eine Grundlage für künftige Entscheidungen des Begleitausschusses für die weitere Projektauswahl bis Ende 2020 zu schaffen.
Die Aufrufe zur Interessenbekundung stellen kein Verfahren zur Projektauswahl dar. Im Rahmen dieser Aufrufe wird somit auch keine Entscheidung über die tatsächliche Vergabe von Fördermitteln an einzelne Projekte getroffen. Allerdings ist die Aufnahme neuer Projekte in die Gemeinschaftsförderung durch den Begleitausschuss an die Voraussetzung einer Teilnahme an einem Aufruf zur Interessenbekundung geknüpft.
Photo: I-vista / pixelio.de
Quelle : www.eurodistrict-pamina.eu
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